I. Vertragsschluss
1. Vertragsdefinition
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Werbeschaltungen im Internet durch die
Hi-media Deutschland AG. "Werbeschaltung" im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist die durch Vertrag zwischen der Hi-media Deutschland AG ("Hi-media") und einem Werbetreibenden oder
sonstigen Auftraggeber ("Vertragspartner") vereinbarte Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeformen
auf dem Internetangebot eines Dritten ("Anbieter"). Als Werbeformen kommen insbesondere Banner
verschiedener Größen (animiert oder statisch im gif- oder jpg-Format), HTML-Banner, Flash-Banner,
Comet-Curser, E-Commerce-Integrationen, Interstitials, MicroSites/NanoSites, Pop-ups, Scroll Ads/Sticky Ads,
Superstitials, Sponsoring und Text-Links, aber auch weitere Werbeformen in Betracht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Das Angebote von Hi-media sind in jedem Falle freibleibend. Der Vertrag kommt ausschließlich durch
schriftliche oder elektronische Bestätigung der Werbeschaltung durch Hi-media, mit Schaltung der Werbung
auf dem Internetangebot oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Hi-media führt
Werbeschaltungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus, die auch
für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner gelten, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen, insbesondere abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Vertragspartners, haben nur Gültigkeit, wenn Hi-media sie schriftlich bestätigt hat.
3. Stornierung von Werbeschaltungen
In einzelnen begründeten Fällen kann Hi-media dem Vertragspartner bis 6 Wochen vor der ersten Schaltung der
Werbung nach eigenem Ermessen eine Stornierungsmöglichkeit einräumen, in besonders begründeten Fällen auch
noch bis zu 3 Wochen vor der ersten Schaltung. Der Stornierungswunsch ist Hi-media schriftlich mitzuteilen und
bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Hi-media. Hi-media behält sich das Recht vor, folgende Stornogebühren
zu berechnen: Stornierung bis 6 Wochen vor der ersten Schaltung: 20 % des Brutto-Auftragsvolumens, Stornierung
bis 4 Wochen vor der ersten Schaltung: 30 % des Brutto-Auftragsvolumens, Stornierung bis 3 Wochen vor der ersten
Schaltung: 50 % des Brutto-Auftragsvolumens.
II. Werbeschaltung
1. Werbematerial
Der Vertragspartner stellt das Werbematerial mindestens 3 Tage vor der vereinbarten ersten Werbeschaltung Hi-media
per e-mail als Bilddatei, die die vorgegebenen Pixel-Formate aufweist, zur Verfügung. Die Werbematerialien sind
ausschließlich an folgende e-mail-Adresse zu richten: banner@hi-media.de. Die Werbematerialien dürfen maximal folgende
Größen haben: Fullsize-Banner: 468x60 Pixel, 11 KB; Halfsize-Banner: 234x60 Pixel, 7 KB; 150er Banner: 150x150 Pixel,
12 KB; 25er Banner: 25x25 Pixel, 0,5 KB. Diese Größen gelten auch für HTML- und Flash-Banner, wobei für Flash-Banner
3 KB für den HTML-Code zu berücksichtigen sind, also die Bannergröße der SWF-Datei maximal die definierte Größe minus
3 KB haben darf. Bei HTML-Bannern muss ein Zählpixel (1x1 KB) in der definierten Bannergröße enthalten sein. Die Größen
sonstiger Werbeformen werden auf Anfrage mitgeteilt.
Werbematerialien, die Hi-media zur Verfügung gestellt wurden, werden von Hi-media verwahrt. Sollte das Werbematerial
länger als drei Monate nicht mehr zum Einsatz kommen, ist Hi-media berechtigt, das Werbematerial zu löschen. Die
Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Löschung der Werbematerialien wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Hi-media ist nicht verpflichtet, die Werbematerialien vor Vertragsschluss zu prüfen. Daher behält sich Hi-media vor,
die Werbematerialien insgesamt oder teilweise abzulehnen bzw. zu sperren, wenn die Werbematerialien unmittelbar oder
wegen ihrer Verweise auf andere Internetangebote gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, Rechte Dritter oder
die guten Sitten verstoßen. Das gleiche gilt, wenn der Inhalt der Werbematerialien vom Deutschen Werberat in einem
Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung der Werbematerialien Hi-media oder dem Anbieter wegen
der technischen Eigenschaften der Werbematerialien unzumutbar ist. Im Falle der Ablehnung bzw. Sperrung wird der
Vertragspartner über die Gründe hierfür informiert. Bei Ablehnung oder Sperrung von Werbung bleibt der Anspruch von
Hi-media auf das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Werbeschaltung unberührt. Der Vertragspartner kann statt der
beanstandeten Werbung von Hi-media nach pflichtgemäßem Ermessen geprüfte und nicht beanstandete Werbung schalten lassen.
Die Geltendmachung von Ansprüchen aller Art wegen der Ablehnung oder Sperrung von Werbung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Leistungen von Hi-media
Hi-media schaltet gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung Werbung innerhalb eines festgelegten Zeitraums für eine
festgelegte Höchstzahl von Werbeansichten. Die Pflicht von Hi-media zur Schaltung von Werbung endet grundsätzlich, wenn
der vertraglich festgelegte Zeitraum abgelaufen ist. Ausnahmsweise endet die Pflicht von Hi-media zur Schaltung von Werbung
jedoch schon vor Ablauf des vertraglich festgelegten Zeitraumes, wenn bereits vor dessen Ablauf die im Vertrag festgelegte
Höchstzahl von Werbeansichten erreicht worden ist. Wird die im Vertrag festgelegte Höchstzahl von Werbeansichten im
Vertragszeitraum nicht erreicht, so ist der Vertragspartner gleichwohl verpflichtet, die volle Vergütung zu zahlen. Hi-media
ist jedoch im Kulanzwege bestrebt, fehlende Werbeansichten binnen drei Monaten nach Ablauf des betreffenden Vertragszeitraums
ohne Zusatzkosten für den Vertragspartner nachzuliefern. Click-Schaltungen enden grundsätzlich mit Erreichen der festgelegten
Click-Zahlen, soweit nicht abweichendes vereinbart worden ist.
3. Platzierung der Werbung
Die Platzierung wird entsprechend der vertraglichen Regelung, ansonsten nach billigem Ermessen unter größtmöglicher
Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners vorgenommen. Eine geringfügige Umplatzierung der Werbung innerhalb
des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn durch die Umplatzierung kein wesentlicher Einfluss auf die Werbewirkung ausgeübt
wird. Weitergehende Veränderungen des Umfeldes oder Umplatzierungen -insbesondere im Rahmen einer Kampagnenoptimierungerfolgen
nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
4. Verlegung von Werbeschaltung
Fällt die Durchführung der Werbeschaltung aus Gründen, die Hi-media und/oder der Anbieter nicht zu vertreten haben, ganz oder
teilweise in nicht unerheblichem Umfang aus oder kann sie nur unter nicht unerheblicher zeitlicher Verschiebung erfolgen, wird
die Werbeschaltung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt, soweit der Zweck der Werbeschaltung hierdurch nicht
beeinträchtigt wird. Der Vertragspartner wird über die Verlegung der Werbeschaltung informiert. Im Falle der Verlegung bleibt
der Vergütungsanspruch von Hi-media bestehen. Kann die Werbeschaltung nicht verlegt werden, hat der Vertragspartner einen
Anspruch auf Rückzahlung des von ihm entrichteten Entgelts. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausdrücklich
ausgeschlossen.
5. Mängel der Werbeschaltung
Der Vertragspartner hat die Werbung unverzüglich nach ihrer ersten Schaltung zu prüfen und einen eventuellen Mangel unverzüglich,
spätestens aber zwei Wochen nach der Schaltung, schriftlich gegenüber Hi-media anzuzeigen. Sofern keine Mangelanzeige des
Vertragspartners innerhalb dieses Zeitraums bei Hi-media erfolgt, gilt die Ausführung der Werbeschaltung als genehmigt. Im Fall
einer von Hi-media oder dem Anbieter zu vertretenden und rechtzeitig als mangelhaft gerügten Ausführung der Werbeschaltung ist
die Haftung zunächst auf das Nachholen einer mangelfreien Werbeschaltung beschränkt. Sollte eine Nachholung fehlschlagen, hat
der Vertragspartner die Wahl zwischen einer angemessenen Herabsetzung der Vergütung oder einer Rückgängigmachung des Vertrages.
Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen.
III. Preis- und Rabattregelungen
1. Preise, Rabatte und deren Änderungen
Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Änderungen der allgemeinen Preisliste sind
jederzeit möglich. Für vereinbarte und bestätigte Werbeschaltungen sind die Preisänderungen wirksam, wenn sie von Hi-media
mindestens einen Monat vor Durchführung angekündigt werden. Im Fall einer Preiserhöhung steht dem Vertragspartner ein
Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung ausgeübt werden. Die in der
Preisliste aufgeführten Rabatte werden auf die jeweilige Rechnungssumme für die geschaltete Werbung gewährt.
2. Anzeigenermäßigung (AE)
Aufträge von Agenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende angenommen. Für diese Aufträge wird bei
Vorlage eines Mandatsnachweises sowie eines Handelsregisterauszuges der Agentur eine Anzeigenermäßigung in Höhe von 15 % auf
das Rechnungsnetto gewährt, d.h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer, nach Abzug von Rabatten, aber vor Skonto. Bei
Veränderung eines Rabatts durch Zubuchung oder Storno wird die Anzeigenermäßigung neu berechnet. Es erfolgt dann gegebenenfalls
eine Nachbelastung oder Auszahlung.
3. Zahlungsbedingungen
Werbeschaltungen werden im Regelfall monatlich im voraus auf der Basis des bis dahin vertraglich festgelegten Volumens in
Rechnung gestellt. Diese Rechnungsbeträge müssen spätestens drei Werktage vor der ersten Werbeschaltung eines jeden Monats
ohne Abzug auf dem unten angegebenen Konto von Hi-media eingegangen sein. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von sieben Tagen
ab Rechnungsdatum auf dem unten angegebenen Konto von Hi-media kann nach Absprache ein Skonto von 2 % des Rechnungsbetrages
gewährt werden.
Bei allen Werbeschaltungen schuldet Hi-media nur den ordnungsgemäßen Versand der Werbung, steht jedoch nicht für den Eingang
oder Abruf beim Empfänger oder die Kenntnisnahme ein.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf Basis von AdRequests, sprich AdImpressions, oder AdClicks gemäß dem jeweiligen
Adserver-Reporting von Hi-media. Hi-media stellt dem Vertragspartner ein aktuelles Adserver-Reporting zur Verfügung, das
Auskunft über die Anzahl der realisierten AdRequests und AdClicks gibt.
Grundlage für den Nachweis der Leistungserbringung vertraglich festgelegter Volumina und des ordnungsgemäßen Versands der
gebuchten Werbung seitens Hi-media ist ausschließlich das Adserver-Reporting von Hi-media.
Bei nachträglichen Änderungen der Auftragsdaten erfolgt eine Neuberechnung des Auftrags. Die Rechnungsbeträge müssen innerhalb
von zehn Tagen nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto von Hi-media eingehen. Skonto wird dabei auf den Gesamtbetrag
der Neurechnung nur gewährt, wenn die ursprüngliche Rechnung für den entsprechenden Auftrag nach Absatz 1 innerhalb der dort
genannten Fristen mit Skonto bezahlt wurde. Differenzen, die sich aus geänderten Rabattsätzen ergeben, werden verrechnet. Soweit
gleichwohl eine weitere Rechnung wegen der Rabattdifferenzen erfolgt, muss ein daraus geschuldeter Betrag innerhalb von 10 Tagen
nach Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto von Hi-media eingehen.
Die Rechnungsbeträge aller anderen als der in Absatz 1 und 2 genannten Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von zehn Tagen nach
Rechnungserhalt auf dem unten angegebenen Konto von Hi-media eingehen.
Werbeschaltungen für im Ausland ansässige Vertragspartner werden nur gegen Vorkasse ausgeführt.
Der Vertragspartner hat sämtliche Beanstandungen bezüglich der ihm erteilten Rechnungen innerhalb von 3 Monaten nach Rechnungserhalt
zu rügen. Nach Ablauf von 3 Monaten gelten dem Vertragspartner erteilte und von ihm nicht gerügte Rechnungen als genehmigt. Für
sämtliche Zahlungsverfahren gilt, daß Bankspesen zu Lasten des Vertragspartners gehen. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber
angenommen. Geldzahlungen an Hi-media aufgrund von Einzugsermächtigungen gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von 4
Wochen zurückgebucht werden. Bei Zahlungsverzug ist Hi-media berechtigt, die Werbeschaltung zurückzustellen, ohne dass daraus
ein Ersatzanspruch des Vertragspartners entsteht. Der Vertragspartner haftet für den Verzugsschaden. Die Verzugszinsen für den
entstandenen Schaden betragen 8 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens durch Hi-media ist nicht
ausgeschlossen. Bei Gutschriften erfolgt der Ausgleich durch Verrechnung oder Zahlung, wobei in den Fällen, in denen eine mit
der Gutschrift stornierte Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt wurde, auch vom Gutschriftsbetrag ein entsprechender Abzug
vorgenommen wird. Alle Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das Konto der Hi-media Media AG bei der Sparkasse Neuss,
BLZ 305 500 00, Konto Nr. 80121510.
IV. Verantwortlichkeit und Haftung, Datenschutz und Sonstiges
1. Verantwortlichkeit für die Werbeschaltung
Im Verhältnis zu Hi-media und dem Anbieter trägt allein der Vertragspartner die presse-, wettbewerbs-, urheber- und
markenrechtliche sowie sonstige Verantwortlichkeit für die Werbeschaltung. Der Vertragspartner bestätigt mit Abschluss des
Vertrages, dass er sämtliche zur Schaltung im Internet erforderlichen Rechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbematerialien erworben hat. Der Vertragspartner überträgt Hi-media und dem
Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung im Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe und Bearbeitung sowie das
Recht zur Entnahme und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags
notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Werbeschaltung mittels aller
bekannten technischen Verfahren. Der Vertragspartner trägt zudem die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der Werbung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, weder unmittelbar noch durch Querverweise über Links Inhalte zu
veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen, die gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten
verstoßen. Der Vertragspartner stellt Hi-media und den Anbieter von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter frei, die
aus der Verletzung des Presse-, Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrechtsrechts sowie sonstiger Rechte Dritter und gesetzlicher
oder behördlicher Bestimmungen entstehen. Ferner stellt der Vertragspartner Hi-media und den Anbieter von den Kosten einer
notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Hi-media und den Anbieter nach Treu und Glauben mit
Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
2. Haftung für Schäden
Hi-media haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Hi-media nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Nichteinhaltung
übernommener Garantien. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen eines Erfüllungsgehilfen von Hi-media.
Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmässig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Für den Verlust von Daten haftet Hi-media insoweit nicht, als der Schaden
darauf beruht, dass es die Anbieterin unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass
verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
3. Datenschutz
Der Vertragspartner wird gem. § 33 BDSG, § 4 Abs. 1 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die er
im Rahmen des Vertragsverhältnisses macht, von Hi-media bzw. dem Anbieter in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung
oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet
und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 14 Abs. 1 MDStV). Der Vertragspartner wird außerdem darauf hingewiesen, dass Hi-media
bzw. der Anbieter Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 1 MDStV erhebt, verarbeitet
und nutzt. Der Vertragspartner wird gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, dass von Hi-media bzw. dem Anbieter personenbezogene
Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Solange der Vertragspartner nicht widerspricht, ist Hi-media bzw. der Anbieter berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu
verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung des Vertragspartners, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke
und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. §
4 Abs. 2 TDSV). Der Vertragspartner kann dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
4. Sonstiges
Der zwischen Hi-media und dem Vertragspartner geschlossene Vertrag ist vollständig, Nebenabreden existieren nicht. Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch
für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Für den Fall, dass eine der Bestimmungen des zwischen Hi-media und dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages bzw. dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder werden sollte, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Die Parteien sind
verpflichtet, anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem von beiden Parteien mit der unwirksamen
Regelung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Regelungslücke.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Die Parteien vereinbaren den Sitz von
Hi-media als ausschließlichen Gerichtsstand für alle eventuellen, im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten.
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